Das ändert sich 2025 für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen. Manche Vorgaben gelten bereits seit März 2024, andere sind seit dem 1. Januar 2025 zu berücksichtigen
Die novellierte F-Gase-Verordnung, in Kraft seit März 2024, zielt darauf ab, die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) durch Beschränkungen und Verbote zu reduzieren. Ab 2025 gelten neue Regelungen, darunter das Verbot bestimmter F-Gase für Wartungsarbeiten, verschärfte Inverkehrbringungsbeschränkungen und geänderte Kennzeichnungspflichten. Betreiber von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen stehen vor zusätzlichen Aufgaben wie Dichtheitsprüfungen, energetischen Inspektionen und Weiterbildungsanforderungen, um gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und die Nachhaltigkeit ihrer Systeme zu sichern.