Seit Jahresbeginn 2025 gelten verschärfte Vorgaben der novellierten F-Gase-Verordnung
Seit Anfang 2025 gelten strengere Regelungen der novellierten F-Gase-Verordnung, darunter neue Verwendungsverbote, Inverkehrbringungsbeschränkungen und erweiterte Kennzeichnungspflichten für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten. Diese Maßnahmen zielen auf eine Reduzierung der Emissionen und des Einsatzes von F-Gasen ab, was Engpässe und höhere Kosten nach sich ziehen könnte. Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik bietet dazu Seminare und Merkblätter an, um Betreiber umfassend zu informieren.