29.02.2024
VDKF - Neue Kälte-Klima-Richtlinie tritt am 1. März in Kraft
Die novellierte Richtlinie zur Förderung energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen tritt am 1. März 2024 in Kraft und erweitert die Förderung für hoch energieeffiziente Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln sowie die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Stromverbrauchsminderung. Die Förderung, die auf Zuschussbasis mit Festbeträgen gewährt wird, läuft spätestens bis zum 31. Dezember 2026 und ermöglicht Anlagenbetreibern die Reduzierung von CO2-Emissionen und Betriebskosten. Die Antragsteller, darunter Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Schulen, können ab dem 1. März 2024 ganzjährig Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.