Bedeutung der F-Gase-Verordnung für Betreiber von Kälteanlagen, insbesondere in der Lebensmittelkühlung. Die Verordnung zielt darauf ab, den Einsatz fluorierter Treibhausgase (F-Gase) zu reduzieren, da diese ein hohes Treibhauspotenzial besitzen und somit zur Klimaerwärmung beitragen. Betreiber von Kälteanlagen müssen daher sicherstellen, dass ihre Systeme mit zugelassenen Kältemitteln betrieben werden und regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchführen lassen. Zudem wird empfohlen, auf natürliche Kältemittel wie Ammoniak (R717) oder CO₂ (R744) umzusteigen, da diese als zukunftssichere und umweltfreundliche Alternativen gelten.